< Gute Übersetzungen haben nichts mit Glück zu tun
22.04.2014

Ist die Übersetzung, die Sie in Auftrag geben wollen, wirklich erforderlich?


Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Kunden (oder den Vertriebsmitarbeitern), welche Abschnitte des Ausgangstextes in der übersetzten Fassung entbehrlich sind. Achten Sie etwa auf schulterklopfende Ausschmückungen, wie zum Beispiel seitenlange Listen sämtlicher am Erfolg des Produkts beteiligten Personen und Abteilungen.

Es ist durchaus möglich, auch im Original 500 Seiten umfassende Handbücher auf die Hälfte der Seitenanzahl zu kürzen, wenn bereits vor Beginn der eigentlichen Übersetzung der Text von einer professionellen Über­setzerin auf überflüssige und für ausländische Kunden nicht relevante Abschnit­te untersucht wird.

Eine Anwaltskanzlei in Wien nimmt z.B. regelmäßig die Dienste eines Fach­übersetzers in Anspruch, um koreanische Patentdokumente durchzusehen und zusammenzufassen. Erst dann entscheiden die Anwälte und Übersetzer gemein­sam, welche Dokumente tatsächlich komplett übersetzt werden müssen.

Lassen Sie nur die wirklich relevanten Abschnitte Ihrer Dokumente über­setzen oder erstellen Sie kürzere Fassungen in Ihrer Sprache, um diese dann übersetzen zu lassen.