– kompetent. schnell. unkompliziert.
Gerichtlich beeidete Übersetzungen.
Beglaubigte (= gerichtlich zertifizierte) Übersetzungen sind immer dann nötig, wenn Behörden fremdsprachige Dokumente nur mit Siegel, Unterschrift und Beglaubigungsformel eines allgemein beeideten Übersetzers akzeptieren.
Typische Dokumente sind Geburtsurkunden, Zeugnisse/Diplome, Verträge, Firmenbuchauszüge, Gerichtsurteile, Notariatsakte, medizinische Gutachten u.v.m.
Wichtig bei Auslandseinsatz:
Eine in Österreich beglaubigte Übersetzung gilt nicht automatisch im Ausland. Je nach Zielland ist zusätzlich eine Apostille erforderlich (wenn das Zielland Mitgliedsstaat des Haager Beglaubigungsübereinkommens ist) oder eine Überbeglaubigung.
