– kompetent. schnell. unkompliziert.

Gerichtlich beeidete Übersetzungen.

Beglaubigte (= gerichtlich zertifizierte) Übersetzungen sind immer dann nötig, wenn Behörden fremdsprachige Dokumente nur mit Siegel, Unterschrift und Beglaubigungsformel eines allgemein beeideten Übersetzers akzeptieren.

Typische Dokumente sind Geburtsurkunden, Zeugnisse/Diplome, Verträge, Firmenbuchauszüge, Gerichtsurteile, Notariatsakte, medizinische Gutachten u.v.m.

Wichtig bei Auslandseinsatz:
Eine in Österreich beglaubigte Übersetzung gilt nicht automatisch im Ausland. Je nach Zielland ist zusätzlich eine Apostille erforderlich (wenn das Zielland Mitgliedsstaat des Haager Beglaubigungsübereinkommens ist) oder eine Überbeglaubigung.

Ablauf:

Sie stellen uns die benötigten Dokumente zur Ansicht zur Verfügung, teilen uns mit, wofür die Dokumente benötigt werden und erhalten von uns ein transparentes Angebot mit fixen Kosten und Lieferzeiten.

Ihre Vorteile:

  • Wir beraten Sie kostenlos

  • Wir arbeiten in ganz Österreich mit Gerichtsdolmetscher:innen für alle Sprachen

  • Wir arbeiten bei seltenen Sprachen mit beeideten Übersetzer:innen in ganz Europa

  • Ausfertigung in Papierform oder digital möglich

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Hochwertiger Übersetzung und Dolmetschung

– von Menschen nach ISO 17100.

Automatisierte Prozesse & smartes Projektmanagement

effizient. zuverlässig. individuell.

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schnell. präzise. maßgeschneidert.

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